Leider leben wir aktuell in einer Welt, die unsere Flexibilität herausfordert.
Für einen sicheren Übungsbetrieb müssen wir uns in Zeiten der Corona-Pandemie alle an Regeln zu Abstand und Hygiene sowohl im In- als auch im Outdoor-Bereich gemäß der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen und den Verordnungen des Main-Kinzig-Kreises halten.
Für den gesamten Indoor- und Outdoor-Sportbetrieb gilt aktuell die 3-G-Regel (Negativnachweis).
Diese Regelung gilt für alle Personen ab 6 Jahren. Nur, wer vollständig geimpft, genesen oder getestet ist (der Test darf max. 48 Std. zurückliegen), darf am Sportangebot des Vereines teilnehmen. Bei Kindern ab 6 Jahren ist das Testheft (wird ab kommendem Schuljahr in den Schulen geführt) vorzulegen.
Beim Eltern-Kind-Turnen (Kinder unter 6 Jahren) gilt diese Regelung ebenfalls für die teilnehmenden Erwachsenen.
Wird kein entsprechender Nachweis erbracht, ist die Teilnahme am Sportprogramm nicht möglich.
Des Weiteren sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Sporthallen sind mit Masken zu betreten und die Hände zu desinfizieren.
- Der Abstand von 1,50 m zum Nachbarn beim Sport sollte eingehalten werden.
- Gemeinsam genutzte Sportgeräte sind nach Benutzung zu desinfizieren.
- Die Übungsleiter*innen führen Teilnehmerlisten, die zur Nachverfolgung 4 Wochen aufzubewahren sind.
- Vor und nach jeder Stunde ist für ausreichende Lüftung (min. 15 Min.) zu sorgen.
- Nach dem Training verlassen die Teilnehmer*innen mit Mundschutz und Abstand die Hallen.
Bei Krankheitssymptomen ist KEINE Teilnahme am Sportbetrieb möglich!