Aktualisiert: Neue Corona-Regeln: Was ihr beachten müsst

Leider leben wir aktuell in einer Welt, die unsere Flexibilität herausfordert.

Für einen sicheren Übungsbetrieb müssen wir uns in Zeiten der Corona-Pandemie alle an Regeln zu Abstand und Hygiene sowohl im In- als auch im Outdoor-Bereich gemäß der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen und den Verordnungen des Main-Kinzig-Kreises halten.

Für den gesamten Indoor- und Outdoor-Sportbetrieb gilt aktuell die 3-G-Regel (Negativnachweis).

Diese Regelung gilt für alle Personen ab 6 Jahren. Nur, wer vollständig geimpft, genesen oder getestet ist (der Test darf max. 48 Std. zurückliegen), darf am Sportangebot des Vereines teilnehmen. Bei Kindern ab 6 Jahren ist das Testheft (wird ab kommendem Schuljahr in den Schulen geführt) vorzulegen.

Beim Eltern-Kind-Turnen (Kinder unter 6 Jahren) gilt diese Regelung ebenfalls für die teilnehmenden Erwachsenen.

Wird kein entsprechender Nachweis erbracht, ist die Teilnahme am Sportprogramm nicht möglich.

Des Weiteren sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Die Sporthallen sind mit Masken zu betreten und die Hände zu desinfizieren.
  2. Der Abstand von 1,50 m zum Nachbarn beim Sport sollte eingehalten werden.
  3. Gemeinsam genutzte Sportgeräte sind nach Benutzung zu desinfizieren.
  4. Die Übungsleiter*innen führen Teilnehmerlisten, die zur Nachverfolgung 4 Wochen aufzubewahren sind.
  5. Vor und nach jeder Stunde ist für ausreichende Lüftung (min. 15 Min.) zu sorgen.
  6. Nach dem Training verlassen die Teilnehmer*innen mit Mundschutz und Abstand die Hallen.

Bei Krankheitssymptomen ist KEINE Teilnahme am Sportbetrieb möglich!