Gebühren & Beiträge

Gebühren & Beiträge

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Sie haben Fragen zu einer Abbuchung? Dann können Sie ganz einfach eine Selbstauskunft anfordern. Darüber erhalten Sie alle Infos, die in unserem System zu Ihnen hinterlegt sind.

Diese Beitragsordnung regelt:

a) Mitgliedsbeiträge

b) Familienbeiträge

c) Zusatzbeiträge

d) Kursgebühren

e) Verwaltungsgebühren und sonstige Gebühren

f) Dienstpflichten

 

a) Mitgliedsbeiträge monatlich  jährlich
Kinder und Jugendliche (bis zum 20. Lebensjahr) 2,80 € 33,60 €
Erwachsene (ab dem 21. Lebensjahr) – aktiv 5,00 € 60,00 €
Erwachsene (ab dem 21. Lebensjahr) – passiv 2,50 € 30,00 €
Auszubildende und Studenten (bis zum 25. Lebensjahr mit Nachweis) 3,00 € 36,00 €
b) Familienbeiträge
(Als Kind gilt, wer das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht hat)
1 Erwachsener + 1 Kind (-10 %) 7,00 € 84,00 €
1 Erwachsener + 2 Kinder (-15 %) 9,00 €  108,00 €
2 Erwachsene + 1 Kind (-15 %) 11,00 € 132,00 €
2 Erwachsene + 2 Kinder (-20 %) 12,50 € 150,00 €
Für jedes weitere Kind unter 21 Jahren (-5 %)
c) Zusatzbeiträge
Hapkido 0,50 € 6,00 €
Tanzen 5,50 € 66,00 €
d) Kursgebühren (pro Zeitstunde)
Für Mitglieder 2,00 €
Für Nicht-Mitglieder 4,00 €
e) Verwaltungsgebühren und sonstige Gebühren
Bearbeitungsgebühr bei Erstanmeldung 10,00 €
Aufnahmegebühr Hapkido (Chun KI DO Association) 12,00 €
Gebühr für Rückbuchungskosten wegen fehlerhafter Bankdaten, Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Rechnungen 6,00 €

f) Dienstpflichten

z. Zt. gibt es keine Dienstpflichten-Regelung

 

  • Mitglieder, die bei Feiern, Gartenarbeiten, etc. (kein Kuchenbacken) aktiv mithelfen, erhalten eine Gutschrift (10 Euro), die auf Kursgebühren und Mitgliedsbeiträge angerechnet wird.
  • Übungsleiterinnen und Übungsleiter können kostenlos an allen Kursen teilnehmen.
  • Nicht-Mitglieder sind bei Kursteilnahme durch eine Sportversicherung geschützt.
  • Passive Mitglieder nehmen am Sportbetrieb nicht teil!
  • Alle Teilnehmer am Sportbetrieb sind in der Regel versichert. Eine Ausnahme sind Begleitpersonen, z. B. beim Eltern-Kind-Turnen. Die begleitende Person muss Privatvorsorge treffen.
  • Alle Mitglieder sollen am Lastschriftverfahren teilnehmen. Beiträge werden auf Wunsch jährlich oder halbjährlich abgebucht. Bis jetzt nicht teilnehmende Mitglieder entrichten ihren Beitrag unaufgefordert halbjährlich im Voraus. Die Beiträge und Gebühren werden durch Abbuchung im Lastschriftverfahren erhoben.

 

Die Beitragsordnung wurde vom Vorstand am 06. März 2018 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Der Vorstand

Wenn Sie von unserem Angebot überzeugt sind, können Sie sich über unseren Mitgliedsantrag anmelden.

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